§ 1 GAPInVeKoSV
Anwendungsbereich
Diese Verordnung dient der Durchführung
- 1.
- der Verordnung (EU) 2021/2116 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 (ABl. L 435 vom 6.12.2021, S. 187; L 29 vom 10.2.2021, S. 45) in der jeweils geltenden Fassung sowie der zu ihrer Durchführung erlassenen Rechtsakte hinsichtlich des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems, soweit es nicht anzuwenden ist auf die Interventionskategorien nach Titel III Kapitel IV der Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 (ABl. L 435 vom 6.12.2021, S. 1; L 181 vom 7.7.2022, S. 35; L 227 vom 1.9.2022, S. 137), in der jeweils geltenden Fassung,
- 2.
- der Verordnung (EU) 2021/2115 und der im Rahmen dieses Rechtsakts und zu seiner Durchführung erlassenen Rechtsakte hinsichtlich der Beihilfezahlungen an anerkannte Erzeugerorganisationen im Hopfensektor,
- 3.
- des GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetzes,
- 4.
- des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes und der GAP-Direktzahlungen-Verordnung hinsichtlich der Direktzahlungen für
- a)
- die Einkommensgrundstützung,
- b)
- die Umverteilungseinkommensstützung,
- c)
- die Junglandwirte-Einkommensstützung,
- d)
- alle Öko-Regelungen,
- e)
- alle gekoppelten Einkommensstützungen,
- 5.
- des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes und der zu seiner Durchführung erlassenen Rechtsverordnung.
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