§ 1 GAPInVeKoSV
Anwendungsbereich
Diese Verordnung dient der Durchführung
- 1.
- der Verordnung (EU) 2021/2116 sowie der zu ihrer Durchführung erlassenen Rechtsakte hinsichtlich des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems, soweit es nicht anzuwenden ist auf die Interventionskategorien nach Titel III Kapitel IV der Verordnung (EU) 2021/2115
- 2.
- der Verordnung (EU) 2021/2115 und der im Rahmen dieses Rechtsakts und zu seiner Durchführung erlassenen Rechtsakte hinsichtlich der Beihilfezahlungen an anerkannte Erzeugerorganisationen im Hopfensektor,
- 3.
- des GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetzes,
- 4.
- des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes und der GAP-Direktzahlungen-Verordnung hinsichtlich der Direktzahlungen für
- a)
- die Einkommensgrundstützung,
- b)
- die Umverteilungseinkommensstützung,
- c)
- die Junglandwirte-Einkommensstützung,
- d)
- alle Öko-Regelungen,
- e)
- alle gekoppelten Einkommensstützungen,
- 5.
- des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes und der zu seiner Durchführung erlassenen Rechtsverordnung.
Fußnote(n):
(+++ EU-Vollzitate: vgl. Liste EU-Rechtsakte V v. 30.4.2025 I Nr. 128 +++)
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