§ 47 GAPInVeKoSV
Reihenfolge der Abzüge
(1) Die Sanktionen nach den §§ 43 bis 46 sind für die jeweilige Direktzahlung, im Fall des § 20 Absatz 1 Nummer 1 des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes für jede dort bezeichnete Maßnahme, in folgender Reihenfolge anzuwenden:
- 1.
- die Tiersanktion nach § 45,
- 2.
- die Übererklärungssanktion nach § 44,
- 3.
- die Fristsanktion nach § 46 und
- 4.
- die Nichtanmeldungssanktion nach § 43.
(2) Die sich nach Absatz 1 ergebenden Beträge sind um den sich bei Anwendung des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2021/2116 ergebenden Betrag zu kürzen.
(3) Sanktionen wegen Verstößen gegen Regelungen der Konditionalität nach Kapitel 3 Abschnitt 2 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes werden auf den sich nach Absatz 2 ergebenden Betrag angewandt.
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