§ 6 GAPStatG
Hilfsmerkmale
Hilfsmerkmale sind:
- 1.
Name und Anschrift der Auskunftspflichtigen sowie
- 2.
Name und Kontaktdaten der Personen, die für Rückfragen zur Verfügung stehen.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.