§ 6 GAPStatG

Hilfsmerkmale

Hilfsmerkmale sind:

1.
Name und Anschrift der Auskunftspflichtigen sowie
2.
Name und Kontaktdaten der Personen, die für Rückfragen zur Verfügung stehen.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.