§ 20 GarBBAnO
Zusätzliche Bauvorlagen
Die Bauvorlagen müssen zusätzliche Angaben enthalten über:
- 1.
- die Zahl, Abmessung und Kennzeichnung der Einstellplätze und Fahrgassen,
- 2.
- die Brandmelde- und Feuerlöschanlagen,
- 3.
- die CO-Warnanlagen,
- 4.
- die Lüftungsanlagen,
- 5.
- die Sicherheitsbeleuchtung.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.