§ 12 GArchDVDV
Dauer und Gliederung des Vorbereitungsdienstes
(1) Der Vorbereitungsdienst dauert drei Jahre. Er besteht aus folgenden Ausbildungsphasen:
Ausbildungsphase | Durchführende Stelle | Dauer | |
1 | 2 | 3 | |
1 | Praktikum I | Bundesarchiv, die oder der Bundesbeauftragte oder Geheimes Staatsarchiv – Preußischer Kulturbesitz | 3 Monate |
2 | Praktikum II | Bundesarchiv, die oder der Bundesbeauftragte oder Geheimes Staatsarchiv – Preußischer Kulturbesitz | 2 Monate |
3 | Fachstudium I | Hochschule Mayen | 3 Monate |
4 | Praktikum III | Bundesarchiv, die oder der Bundesbeauftragte oder Geheimes Staatsarchiv – Preußischer Kulturbesitz | 4 Monate |
5 | Fachstudium II einschließlich Zwischenprüfung | Archivschule Marburg | 18 Monate |
6 | Praktikum IV einschließlich Laufbahnprüfung | Bundesarchiv, die oder der Bundesbeauftragte oder Geheimes Staatsarchiv – Preußischer Kulturbesitz | 6 Monate |
(2) Für die Fachstudien werden die Anwärterinnen und Anwärter an die jeweilige Hochschule abgeordnet. Das Fachstudium I kann auch an einer anderen Hochschule absolviert werden, die ein dreimonatiges Verwaltungsgrundstudium anbietet.
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