§ 15 GBankDVDV
Laufbahnprüfung
(1) Die Bachelorprüfung ist die Laufbahnprüfung für den gehobenen Bankdienst. Sie besteht aus
- 1.
- den Modulprüfungen,
- 2.
- der Bachelorthesis und
- 3.
- der Verteidigung der Bachelorthesis.
(2) Das Prüfungsamt legt fest, welche Prüfungen zu welchem Zeitpunkt in den einzelnen Modulen erbracht werden müssen.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.