§ 12 GbAusV
Prüfungsbereiche
Die Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- 1.
- Herstellen eines weißen spielfertigen Streichinstrumentes,
- 2.
- Durchführen von Teilarbeiten,
- 3.
- Planung und Konstruktion sowie
- 4.
- Wirtschafts- und Sozialkunde.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.