§ 12 GBBStatÄndVAnl
Befugnisse der Hauptversammlung
Die Hauptversammlung beschließt über:
- 1.
- die Feststellung des Jahresabschlusses,
- 2.
- die Verwendung des Jahresüberschusses,
- 3.
- die Entlastung des Vorstands und des Verwaltungsrats,
- 4.
- die Bestellung des Abschlußprüfers zur Prüfung des Jahresabschlusses,
- 5.
- Änderungen des Statuts,
- 6.
- Änderungen des Grundkapitals,
- 7.
- den Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen,
- 8.
- die Aufnahme neuer Geschäftszweige oder die Aufgabe vorhandener Tätigkeitsbereiche,
- 9.
- die Umwandlung der Holding in eine Aktiengesellschaft und die Feststellung der Satzung der Aktiengesellschaft,
- 10.
- die Auflösung der Holding.
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