§ 5 GBPolVDAufstV
Ausbildungsgebiete
(1) Die Ausbildungsinhalte werden in drei Ausbildungsgebieten vermittelt.
(2) Das Ausbildungsgebiet 1 besteht aus den Fächern
- 1.
- Einsatzlehre,
- 2.
- Kriminalistik und
- 3.
- Polizeidienstkunde.
(3) Das Ausbildungsgebiet 2 besteht aus den Fächern
- 1.
- Einsatzrecht und
- 2.
- Recht des öffentlichen Dienstes.
(4) Das Ausbildungsgebiet 3 besteht aus den Fächern
- 1.
- Staats- und Verfassungsrecht,
- 2.
- politische Bildung und
- 3.
- Psychologie.
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