GBWiederhV
Verordnung über die Wiederherstellung zerstörter oder abhanden gekommener Grundbücher und Urkunden
Informationen
Ausfertigungsdatum26.01.1940
FundstelleRGBl I 1940, 1048
VersionZuletzt geändert durch Art. 23 G v. 8.12.2010 I 1864
Alle Normen
- Abschnitt 1Wiederherstellung des Grundbuchs nach den Grundakten oder dem Handblatt
- Abschnitt 2Wiederherstellung des Grundbuchs in anderen Fällen
- Abschnitt 3Wiederherstellung von Urkunden
- Abschnitt 4Kosten, Beschwerde
- Abschnitt 5Rechtsverkehr bis zur Wiederherstellung
- Abschnitt 6Inkrafttreten