Anlage 1 GBZugV

(zu § 10 Absatz 4)

(Fundstelle: BGBl. I 2011, 3124 - 3125)


Die Anlage enthält die Muster für die Erlaubnis und deren Ausfertigungen. Diese sind in DIN-A4-Format auf 100 Gramm schwerem Papier, gelbem Papier (Farbton HKS 2 N 55 %) zu erteilen. Drucktechnische und datenverarbeitungstechnische Abweichungen sind zulässig.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.