§ 28 GDBNDVerfSchVDV
Studiengebiete des Hauptstudiums
(1) Die Studiengebiete des Hauptstudiums sind:
- 1.
- operative Beschaffung und Observation,
- 2.
- nachrichtendienstliche Informationsauswertung,
- 3.
- Staatsrecht, Verwaltungsrecht, Strafrecht, Völkerrecht und Europarecht,
- 4.
- internationale Politik und politische Ideengeschichte sowie Formen des politischen Extremismus,
- 5.
- Sicherheitsfelder mit nachrichtendienstlichem Bezug, insbesondere Eigensicherung, Geheimschutz und Spionageabwehr
- 6.
- Nachrichtendienstpsychologie,
- 7.
- fremdsprachliche Ausbildung sowie
- 8.
- nachrichtendienstlich relevante Themen aus Wirtschaft und Technologie.
(2) Im Einvernehmen mit den Dienstbehörden kann die Hochschule festlegen, dass bis zum 31. Dezember 2024 eine Reduzierung der Studiengebiete vorgenommen wird.
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