Art 3 GDtWahlVDVtrÄndVtr

Dieser Vertrag tritt gleichzeitig mit dem am 3. August 1990 unterzeichneten Vertrag zur Vorbereitung und Durchführung der ersten gesamtdeutschen Wahl des Deutschen Bundestages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik in Kraft.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.