§ 12 GebReinAusbVO
Prüfungsbereiche von Teil 2
Teil 2 der Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- 1.
- Anwenden von Grund- und Außenreinigungsverfahren,
- 2.
- Durchführen von Hygienemaßnahmen,
- 3.
- Reinigen, Pflegen und Konservieren von Oberflächen sowie
- 4.
- Wirtschafts- und Sozialkunde.
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