§ 5 GemFinRefG

Überweisung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer

Die Landesregierungen regeln durch Rechtsverordnung die Termine und das Verfahren für die Überweisung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer.

Fußnote(n):

(+++ § 5: Zur Anwengung vgl. § 7 +++)

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