§ 5 GemFinRefG
Überweisung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer
Die Landesregierungen regeln durch Rechtsverordnung die Termine und das Verfahren für die Überweisung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer.
Fußnote(n):
(+++ § 5: Zur Anwengung vgl. § 7 +++)
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