§ 1 GenDV

Anwendungsbereich

Diese Verordnung findet Anwendung auf das Modellvorhaben zur umfassenden Diagnostik und Therapiefindung mittels Genomsequenzierung bei seltenen und bei onkologischen Erkrankungen nach § 64e des Fünften Buches Sozialgesetzbuch.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.