§ 4 GepBetrWMAProBusManFV
Handlungsbereiche
Die Prüfung erstreckt sich auf die folgenden Handlungsbereiche:
- 1.
- unternehmensspezifische Strategiefelder erkennen und ausgestalten,
- 2.
- normenbestimmte und finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Unternehmensstrategie bewerten,
- 3.
- nationale und internationale Leistungsprozesse organisieren,
- 4.
- Unternehmensorganisation zur Sicherstellung der Leistungs- und Unternehmensprozesse unter Berücksichtigung der strategischen Vorgaben gestalten,
- 5.
- Planung, Steuerung und Überwachung von Unternehmensprozessen wahrnehmen.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.