Anlage 2 GepBetrWMAProBusManFV

(zu § 17 Absatz 1)

(Fundstelle: BGBl. I 2020, 3087)

Teil A – Zeugnis ohne Prüfungsergebnisse:

1.
Bezeichnung der ausstellenden Behörde,
2.
Name und Geburtsdatum der geprüften Person,
3.
Datum des Bestehens der Prüfung,
4.
Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 2 Absatz 5,
5.
Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,
6.
Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Faksimile oder Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person der zuständigen Stelle.

Teil B – Zeugnis mit Prüfungsergebnissen:

Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich

1.
zum schriftlichen Prüfungsteil
a)
Benennung und Bewertung dieses Prüfungsteils in Punkten und als Note sowie
b)
Benennung und jeweilige Punktebewertung der drei Aufgabenstellungen dieses Prüfungsteils,
2.
zum mündlichen Prüfungsteil Benennung und Bewertung dieses Prüfungsteils in Punkten und als Note,
3.
zum projektbezogenen Prüfungsteil
a)
Benennung und Bewertung dieses Prüfungsteils in Punkten und als Note,
b)
Benennung und Punktebewertung der schriftlichen Projektarbeit,
c)
Benennung und Punktebewertung der Präsentation sowie
d)
Benennung und Punktebewertung des situationsbezogenen Fachgesprächs,
4.
die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,
5.
die Gesamtnote als Dezimalzahl,
6.
die Gesamtnote in Worten sowie
7.
gegebenenfalls Befreiung nach § 16.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.