Art 3 GesundZAAbkFRAG

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Die Tage, an denen das Rahmenabkommen nach seinem Artikel 10 und die Verwaltungsvereinbarung nach ihrem Artikel 6 in Kraft treten, sind im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.

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