§ 3 GFABPrV

Handlungsbereiche

In der Prüfung werden die folgenden Handlungsbereiche geprüft:

1.
Eingliederung und Teilhabe am Arbeitsleben personenzentriert gestalten,
2.
berufliche Bildungsprozesse personenzentriert planen, steuern und gestalten,
3.
Arbeits- und Beschäftigungsprozesse personenzentriert planen und steuern sowie Arbeitsplätze personenzentriert gestalten sowie
4.
Kommunikation und Zusammenarbeit personenzentriert planen, steuern und gestalten.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.