§ 2 GGArt104aAbs4SLG
Durch die Finanzhilfen des § 1 werden folgende Arten von Investitionen gefördert:
- 1.
- Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur,
- 2.
- Maßnahmen zur Schaffung neuer Arbeitsplätze oder zum Ersatz von Arbeitsplatzverlusten in der Stahlindustrie, insbesondere durch Zuschüsse zu Sachinvestitionen an Unternehmen,
- 3.
- sonstige Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur, insbesondere die Erschließung von Gewerbeflächen.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.