Art 2 GGArt91cÄndVtr1G
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat gibt den Tag, an dem die Vorschriften des Ersten IT-Änderungsstaatsvertrags nach seinem Artikel 3 Absatz 1 Satz 1 in Kraft treten, im Bundesgesetzblatt bekannt. Gleiches gilt für den Fall, dass der Erste IT-Änderungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 3 Absatz 1 Satz 2 gegenstandslos wird oder nach § 12 Absatz 2 des IT-Staatsvertrags außer Kraft tritt.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.