Anlage 5 GGKontrollV
(zu § 5 Abs. 1)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2005, S. 3110
| Bundesland: | Jahr: | |||||||
| Auf der Straße durchgeführte Kontrollen | ||||||||
| Ort der Zulassung des Fahrzeugs 1) | Insgesamt | |||||||
| Inland | Andere EU-Mitgliedstaaten | Dritt-Länder | ||||||
| 1.1 | Anzahl der auf der Grundlage des Inhalts der Ladung (und ADR) kontrollierten Beförderungseinheiten | |||||||
| 1.2 | Anzahl der nicht mit dem ADR konformen Beförderungseinheiten | |||||||
| 1.3 | Untersagung der Weiterfahrt/stillgelegte Beförderungseinheiten | |||||||
| 2. | Anzahl der festgestellten Verstöße nach Gefahrenkategorie 2) | 2.1 | Gefahrenkategorie | |||||
| 2.2 | Gefahrenkategorie II | |||||||
| 2.3 | Gefahrenkategorie III | |||||||
| 3. | Art und Anzahl der veranlassten Maßnahmen | 3.1 | Verwarnungsgeld | |||||
| 3.2 | Anzeigen für Bußgeldverfahren | |||||||
| 3.3 | Sonstige | |||||||
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- 1)
- Im Sinne dieser Anlage bezieht sich das Land der Zulassung auf das Fahrzeug.
- 2)
- Bei mehreren Verstößen je Beförderungseinheit wird nur die schwerwiegendste Gefahrenkategorie (wie unter Nummer 32 der Anlage 1 angegeben) angewandt.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.