§ 3 GiMedAusbV
Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Verordnung ist oder sind
- 1.
- immersive MedienMedien, deren Nutzung virtuelle Umgebungen und digitale Elemente erlebbar und als real wahrnehmbar machen,
- 2.
- UV-KoordinatensystemeKoordinatensysteme, in denen die Koordinaten x, y und z die Position im dreidimensionalen Raum und die Koordinaten u und v die Texturierung von Polygonobjekten in diesem Raum beschreiben,
- 3.
- EntwicklungsumgebungenSoftware, mit der die zu erstellenden Anwendungen ohne tiefergehende Programmierkenntnisse grafisch bearbeitet werden können,
- 4.
- AutorenwerkzeugeSoftware, mithilfe derer verschiedene Arten von Steuerungs- und Interaktionsmöglichkeiten sowie 2D- und 3D-Daten und 2D- und 3D-Medien zusammengeführt und diese für verschiedene Endgeräte ausgegeben werden können,
- 5.
- SkripteProgrammcodes, die zur Umsetzung von Funktionen der Anwendungen benötigt werden,
- 6.
- StreamingDatenübertragungsverfahren, bei denen Daten bereits während der Übertragung genutzt werden können,
- 7.
- Cloud-LösungenIT-Infrastrukturen, die über ein Netzwerk Computerressourcen bereitstellen.
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