§ 9 GiMedAusbV
Prüfungsbereiche
Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- 1.
- „Immersive Medienprodukte in Entwicklungsumgebungen vorbereiten und erstellen“ und
- 2.
- „3D-Modelle und Medienprodukte erstellen“.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.