§ 13 GlasappAusbV
Prüfungsbereiche
Die Abschluss- oder Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- 1.
- „Herstellen von Glasapparaten“,
- 2.
- „Bearbeiten von Halbzeugen“,
- 3.
- „Technologie im Glasapparatebau“,
- 4.
- „Herstellungsprozesse“ sowie
- 5.
- „Wirtschafts- und Sozialkunde“.
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