§ 12 GlaserMstrV

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen Teil und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Glaser-Handwerk vom 9. Dezember 1975 (BGBl. I S. 3012) außer Kraft.

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