§ 6 GlaserMstrV
Situationsaufgabe
(1) Die Situationsaufgabe ist auftragsorientiert und vervollständigt den Nachweis der beruflichen Handlungskompetenz für die Meisterprüfung im Glaser-Handwerk. Die Aufgabenstellung wird vom Meisterprüfungsausschuss festgelegt.
(2) Als Situationsaufgabe sind vier der folgenden Arbeiten auszuführen, die nicht Gegenstand des Meisterprüfungsprojekts sind:
- 1.
- Materialien für eine Reparaturverglasung auftragsbezogen auswählen, Auswahl begründen und Reparatur ausführen,
- 2.
- Glas in Fläche und Kante bearbeiten oder eine mehrteilige Glaskonstruktion anfertigen,
- 3.
- eine Tür aus Einscheiben-Sicherheitsglas einbauen, Schließer setzen und Beschläge anbringen oder eine Störung an einer Ganzglas-Türanlage beheben,
- 4.
- eine Kunstverglasung anfertigen oder eine Fläche aus Glas oder glasverwandten Stoffen durch Veredelungstechniken gestalten,
- 5.
- eine Fenster-, Haustür- oder Fassadenkonstruktion unter Berücksichtigung von Befestigungstechniken und Sicherheitsanforderungen montieren oder nachrüsten,
- 6.
- eine funktionelle Einrahmung mit Passepartout und Verglasung herstellen und Füllung einarbeiten,
- 7.
- eine Fahrzeugverglasung durchführen.
(3) Die Gesamtbewertung der Situationsaufgabe ist die Summe der Einzelbewertungen für die vier ausgeführten Arbeiten nach Absatz 2, für die das arithmetische Mittel gebildet wird.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.