§ 2 GlasVAusbV

Ausbildungsdauer

Die Ausbildung dauert drei Jahre. Im dritten Ausbildungsjahr kann zwischen den Fachrichtungen

1.
Kanten- und Flächenveredelung,
2.
Schliff und Gravur,
3.
Glasmalerei und Kunstverglasung
gewählt werden.

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