§ 2 GlAusbV 2001

Ausbildungsdauer

Die Ausbildung dauert drei Jahre. Es kann zwischen den Fachrichtungen

1.
Verglasung und Glasbau und
2.
Fenster- und Glasfassadenbau
gewählt werden.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.