§ 1 GlPrZRheinbachV 2017
Gleichstellung von Prüfungszeugnissen
Die vom 1. Oktober 2016 bis zum 30. September 2026 vom Staatlichen Berufskolleg Glas-Keramik-Gestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen in Rheinbach erteilten Prüfungszeugnisse über erfolgreich abgelegte Abschlussprüfungen werden mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen nach Maßgabe der nachstehenden Auflistung gleichgestellt:
Bezeichnung des Prüfungszeugnisses des Staatlichen Berufskollegs Glas-Keramik-Gestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen in Rheinbach | Ausbildungsberuf, für den gleichgestellt wird |
Abschlussprüfung als Glaser/Glaserin Fachrichtung Verglasung und Glasbau | Glaser/Glaserin im Gewerbe der Anlage A Nummer 39 der Handwerksordnung „Glaser“ Fachrichtung Verglasung und Glasbau |
Abschlussprüfung als Glasveredler/Glasveredlerin Fachrichtungen:
| Glasveredler/Glasveredlerin Fachrichtungen:
Glasveredler/Glasveredlerin im Gewerbe der Anlage B Abschnitt 1 Nummer 34 der Handwerksordnung „Glasveredler“ Fachrichtungen:
|
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.