§ 1 GlPrZWeilburgV

Gleichstellung von Prüfungszeugnissen

Die vom 1. Januar 2017 bis zum Ablauf des 30. September 2026 von der Staatlichen Fachschule Weilburg-Hadamar Standort: Staatliche Glasfachschule Hadamar erteilten Prüfungszeugnisse über erfolgreich abgelegte Abschlussprüfungen werden mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen nach Maßgabe der nachstehenden Auflistung gleichgestellt:

Bezeichnung des Prüfungszeugnisses der Staatlichen Fachschule Weilburg-Hadamar Standort: Staatliche Glasfachschule Hadamar:Ausbildungsberuf, für den gleichgestellt wird:
Abschlussprüfung als Glaser/Glaserin

Fachrichtungen:

– Verglasung und Glasbau

– Fenster- und Glasfassadenbau
Glaser und Glaserin im Gewerbe
Anlage A Nummer 39 „Glaser“
der Handwerksordnung

Fachrichtungen:

– Verglasung und Glasbau

– Fenster- und Glasfassadenbau
Abschlussprüfung als Glasapparatebauer/GlasapparatebauerinGlasapparatebauer und
Glasapparatebauerin
im Gewerbe Anlage A Nummer 40
„Glasbläser und Glasapparatebauer“
der Handwerksordnung
Abschlussprüfung als Glasveredler/Glasveredlerin

Fachrichtungen:

– Kanten- und Flächenveredelung

– Glasmalerei und Kunstverglasung
Glasveredler und Glasveredlerin

Fachrichtungen:

– Kanten- und Flächenveredelung

– Glasmalerei und Kunstverglasung

und

Glasveredler und Glasveredlerin
im Gewerbe Anlage B Abschnitt 1 Nummer 34 „Glasveredler“
der Handwerksordnung

Fachrichtungen:

– Kanten- und Flächenveredelung

– Glasmalerei und Kunstverglasung

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