§ 7a GntDAIVVDV
Nutzung digitaler Lehrformate
Bis zum 31. Dezember 2024 können nach Entscheidung der Hochschule digitale Lehrformate genutzt werden
- 1.
- für einzelne oder für alle Lehrveranstaltungen des Präsenzstudiengangs und
- 2.
- auch für alle Lehrveranstaltungen des Fernstudiengangs.
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