§ 7a GntDAIVVDV

Nutzung digitaler Lehrformate

Bis zum 31. Dezember 2024 können nach Entscheidung der Hochschule digitale Lehrformate genutzt werden

1.
für einzelne oder für alle Lehrveranstaltungen des Präsenzstudiengangs und
2.
auch für alle Lehrveranstaltungen des Fernstudiengangs.

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