§ 3 GntDSVVDV
Einstellungsbehörden
Einstellungsbehörden sind die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Sie sind auch zuständig für die Durchführung des Auswahlverfahrens.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.