Inhaltsübersicht GrAusbV
Abschnitt 1Gegenstand, Dauer
und Gliederung der Berufsausbildung
Abschnitt 2Gesellenprüfung
Abschnitt 3Schlussvorschrift
und Gliederung der Berufsausbildung
§ 1 | Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes |
§ 2 | Dauer der Berufsausbildung |
§ 3 | Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan |
§ 4 | Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild |
§ 5 | Ausbildungsplan |
§ 6 | Schriftlicher Ausbildungsnachweis |
§ 7 | Ziel, Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt |
§ 8 | Inhalt von Teil 1 |
§ 9 | Prüfungsbereich von Teil 1 |
§ 10 | Inhalt von Teil 2 |
§ 11 | Prüfungsbereiche von Teil 2 |
§ 12 | Prüfungsbereich Kundenauftrag |
§ 13 | Prüfungsbereich Fertigungstechnik und Arbeitsplanung |
§ 14 | Prüfungsbereich Gestaltung |
§ 15 | Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde |
§ 16 | Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung |
§ 17 | Inkrafttreten, Außerkrafttreten |
Anlage: Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Graveur und zur Graveurin
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