§ 1 GrPfREuroV
Zulassung des Euro und ausländischer Währungen für Grundpfandrechte
Geldbeträge von Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden können auch in der Währung
- 1.
- Euro,
- 2.
- eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union,
- 3.
- der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
- 4.
- der Vereinigten Staaten von Amerika
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.