§ 15 GStDVDV

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Steuerdienst des Bundes vom 12. Januar 2017 (BGBl. I S. 82) außer Kraft.

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