§ 25 GtDBahnVDV
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen technischen Dienst – Fachrichtung Bahnwesen – vom 21. November 2002 (BGBl. I S. 4438), die zuletzt durch Artikel 3 Absatz 34 der Verordnung vom 12. Februar 2009 (BGBl. I S. 320) geändert worden ist, außer Kraft.
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