§ 14 GtDBWVAPrV
Lehrgang „Fachtechnische Grundlagen einzelner wehrtechnischer Fachgebiete“
Behandelt werden im Wesentlichen:
- 1.
- im Fachgebiet Kraftfahr- und Gerätewesen:
- a)
- wehrtechnische Besonderheiten bei Fahrzeugen, Anlagen und Geräten,
- b)
- Baugruppen, Betrieb und Sonderfragen,
- 2.
- im Fachgebiet Luft- und Raumfahrtwesen:
- a)
- militärische Fluggeräte,
- b)
- Bord- und Bodenausrüstung für militärische Fluggeräte, Zulassungswesen,
- 3.
- im Fachgebiet Schiffbau und Schiffsmaschinenbau:
- a)
- Entwurf und Konstruktion von Marineschiffen,
- b)
- schiffstechnische Anlagen, Waffen- und Führungsanlagen, Sondergebiete bei dem Entstehungsgang und bei der Nutzung von Wehrmaterial See,
- 4.
- im Fachgebiet Informationstechnik und Elektronik:
- a)
- Informationsgewinnung und Informationsübertragung,
- b)
- Informationsverarbeitung und Systemtechnik,
- 5.
- im Fachgebiet Elektrotechnik und Elektroenergiewesen:
- a)
- wehrtechnische Forderungen, Energieversorgung, Regelung und Steuerung,
- b)
- elektrische Anlagen in Waffensystemen,
- 6.
- im Fachgebiet Systembewaffnung und Effektoren:
- a)
- Systembewaffnung,
- b)
- Effektoren.
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