§ 2 GtDBWVAPrV
Arten des Vorbereitungsdienstes
Der Vorbereitungsdienst besteht aus
- 1.
- einer berufspraktischen Studienzeit, wenn die für die Laufbahnaufgaben erforderlichen wissenschaftlichen und methodischen Kenntnisse durch ein mit einem Bachelorgrad abgeschlossenes Hochschulstudium oder durch einen gleichwertigen Abschluss nachgewiesen werden, oder
- 2.
- einem Bachelorstudium mit integrierten berufspraktischen Studienzeiten.
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