§ 13 GtDWSVVDV
Dauer und Aufbau des Studiums
Das Studium umfasst ein Bachelorstudium sowie zwei berufspraktische Studienzeiten, die in der Regel in Dienststellen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung einschließlich ihrer Schulungseinrichtungen absolviert werden. Das Studium gliedert sich wie folgt:
Nr. | Ausbildungsabschnitt | Ausbildungsort | Dauer |
1 | berufspraktische Studienzeit I | in den Dienststellen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes | 1,5 Monate |
2 | Lehrveranstaltungen während des Bachelorstudiums | an einer kooperierenden Hochschule nach den dort geltenden Bestimmungen | je nach Studiengang: 36 oder 42 Monate |
3 | Praxissemester und Praxisphasen während des Bachelorstudiums | in den Dienststellen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung nach den an der kooperierenden Hochschule geltenden Bestimmungen | |
4 | berufspraktische Studienzeit II | in den Dienststellen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes | insgesamt 6 Monate während der vorlesungsfreien Zeiten des Bachelorstudiums und nach Abschluss des Bachelorstudiums |
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