§ 153 GWB

Vergabe von Konzessionen über soziale und andere besondere Dienstleistungen

Für das Verfahren zur Vergabe von Konzessionen, die soziale und andere besondere Dienstleistungen im Sinne des Anhangs IV der Richtlinie 2014/23/EU betreffen, sind die §§ 151 und 152 anzuwenden.

Fußnote(n):

(+++ § 153: Zur Anwendung vgl. § 41 Abs. 2 MessbG +++)

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