§ 4 HafenSchAusbV
Ausbildungsberufsbild
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- 1.
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
- Umweltschutz,
- 5.
- Planen, Vorbereiten und Kontrollieren von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team,
- 6.
- Information und Kommunikation,
- 7.
- Logistische Prozesse,
- 8.
- Führen von Hafenfahrzeugen im Einsatzgebiet,
- 9.
- Rechtliche Voraussetzungen des Schiffsbetriebes,
- 10.
- Kundenorientierung und qualitätssichernde Maßnahmen,
- 11.
- Pflege, Wartung und Instandhaltung, seemännische Arbeiten,
- 12.
- Verhalten bei besonderen Umständen, Havarien und Betriebsstörungen.
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