§ 5 HArchDVDV
Einstellungsvoraussetzungen
In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer über die allgemeinen beamtenrechtlichen Einstellungsvoraussetzungen verfügt und zudem
- 1.
- einen Mastergrad oder einen gleichwertigen Abschluss erlangt hat in
- a)
- einem Studium der Geschichts-, der Rechts-, der Sozial- oder der Verwaltungswissenschaften oder
- b)
- einem anderen Hochschulstudium, das geeignet ist, die Befähigung für den höheren Archivdienst zu vermitteln,
- 2.
- über folgende Fremdsprachenkenntnisse verfügt:
- a)
- Kenntnisse der englischen Sprache mindestens auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen,
- b)
- Kenntnisse der französischen Sprache oder Kenntnisse einer anderen modernen Fremdsprache mindestens auf dem Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen sowie
- c)
- Grundkenntnisse der lateinischen Sprache,
- 3.
- eine breite Allgemeinbildung hat, die sich auf die wesentlichen politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Themen erstreckt, und
- 4.
- über gute Kenntnisse der neueren und neuesten Geschichte verfügt.
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