§ 4 HaWiAusbV
Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
- schwerpunktübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
- 2.
- berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt
- a)
- personenbetreuende Dienstleistungen,
- b)
- serviceorientierte Dienstleistungen oder
- c)
- ländlich-agrarische Dienstleistungen sowie
- 3.
- schwerpunktübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
(2) Die Berufsbildpositionen der schwerpunktübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- hauswirtschaftliche Betreuungsbedarfe personen-, zielgruppen- und situationsorientiert ermitteln,
- 2.
- hauswirtschaftliche Betreuungsleistungen erbringen,
- 3.
- hauswirtschaftliche Versorgungsbedarfe personen-, zielgruppen- und situationsorientiert ermitteln,
- 4.
- Verpflegung planen sowie Speisen und Getränke zubereiten und servieren,
- 5.
- Räume und Wohnumfeld reinigen, pflegen und gestalten,
- 6.
- Textilien einsetzen, reinigen und pflegen,
- 7.
- hauswirtschaftliche Arbeitsprozesse planen, durchführen und bewerten,
- 8.
- Gebrauchs- und Verbrauchsgüter sowie Geräte und Maschinen beschaffen, lagern und einsetzen,
- 9.
- hauswirtschaftliche Produkte und Dienstleistungen kalkulieren, erstellen und vermarkten,
- 10.
- qualitätssichernde Maßnahmen durchführen,
- 11.
- Hygienemaßnahmen durchführen,
- 12.
- im Team arbeiten, Personen anleiten und bei der Personaleinsatzplanung mitwirken sowie
- 13.
- mit angrenzenden Zuständigkeitsbereichen kooperieren.
(3) In der Berufsbildposition Hauswirtschaftliche Produkte und Dienstleistungen kalkulieren, erstellen und vermarkten werden weitere Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt
- 1.
- im Schwerpunkt Personenbetreuende Dienstleistungen,
- 2.
- im Schwerpunkt Serviceorientierte Dienstleistungen oder
- 3.
- im Schwerpunkt Ländlich-agrarische Dienstleistungen.
(4) Die Berufsbildpositionen der schwerpunktübergreifenden, integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
- Umweltschutz sowie
- 5.
- Digitalisierung der Arbeit, Datenschutz und Informationssicherheit.
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