§ 4 HBauStatG
Hilfsmerkmale
Hilfsmerkmale sind
- 1.
- Bauscheinnummer, Aktenzeichen;
- 2.
- Anschrift des Baugrundstücks;
- 3.
- Name und Anschrift des Bauherrn für die Erhebungen nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 und des Eigentümers für die Erhebung nach § 1 Abs. 2 Nr. 4;
- 4.
- Name und Kontaktdaten der Personen, die für Rückfragen zur Verfügung stehen;
- 5.
- bei Wiedererrichtung eines Gebäudes zusätzlich Abgangsjahr des vorherigen Gebäudes und Meldung zur Erhebung nach § 1 Abs. 2 Nr. 4.
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