§ 16 HBPolVDAufstV
Fächer der theoretischen Ausbildung
(1) Die Ausbildung erfolgt in den Fächern
- 1.
- Einsatzlehre und Kriminalistik,
- 2.
- Einsatzrecht,
- 3.
- Führungslehre,
- 4.
- Recht des öffentlichen Dienstes sowie
- 5.
- Staats- und Verfassungsrecht.
(2) Die theoretische Ausbildung erfolgt an der Bundespolizeiakademie.
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