§ 16 HBPolVDAufstV

Fächer der theoretischen Ausbildung

(1) Die Ausbildung erfolgt in den Fächern

1.
Einsatzlehre und Kriminalistik,
2.
Einsatzrecht,
3.
Führungslehre,
4.
Recht des öffentlichen Dienstes sowie
5.
Staats- und Verfassungsrecht.

(2) Die theoretische Ausbildung erfolgt an der Bundespolizeiakademie.

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