§ 15 HdGStiftG
Freier Eintritt, Gebühren
(1) Der Eintritt in das Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ist frei.
(2) Die Stiftung kann Gebühren für die Benutzung von Stiftungseinrichtungen und für besondere Veranstaltungen erheben.
(3) Das Nähere regelt die Satzung.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.