§ 24 HeimG
Anwendbarkeit der Gewerbeordnung
Auf die den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegenden Heime, die gewerblich betrieben werden, finden die Vorschriften der Gewerbeordnung Anwendung, soweit nicht dieses Gesetz besondere Bestimmungen enthält.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.