§ 8 HeizkZuschG

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. Juni 2022 in Kraft. Es tritt mit Ablauf des 31. Mai 2032 außer Kraft.

(2) § 3 Absatz 1 Satz 2 tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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